LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.11.2016
5 Sa 1201/16
Normen:
BGB § 626 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 01.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 29 Ca 18112/15

Zumutbare Weiterbeschäftigung bis zum vereinbarten Vertragsende trotz berechtigter fristloser Kündigung während der Freistellung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2016 - Aktenzeichen 5 Sa 1201/16

DRsp Nr. 2017/11455

Zumutbare Weiterbeschäftigung bis zum vereinbarten Vertragsende trotz berechtigter fristloser Kündigung während der Freistellung

Bei der nach § 626 Abs. 1 BGB vorzunehmenden Interessenabwägung kann zu Gunsten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, dass die Vertragspflichtverletzung kurz vor Ende des Arbeitsvertrages und während einer Arbeitsfreistellung erfolgte.

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 01.06.2016 - 29 Ca 18112/15 - hinsichtlich der Tenöre zu IV., V. und VI. wie folgt abgeändert:

IV. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.219,59 EUR (achttausendzweihundertneunzehn, 59/100) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.02.2016 zu zahlen.

V. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 313,61 EUR (dreihundertdreizehn, 61/100) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.02.2016 zu zahlen.

VI. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25.000,00 EUR (fünfundzwanzigtausend) brutto Abfindung nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.02.2016 zu zahlen.

II. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

III. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1;

Tatbestand: