I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 01.06.2016 -
IV. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.219,59 EUR (achttausendzweihundertneunzehn, 59/100) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.02.2016 zu zahlen.
V. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 313,61 EUR (dreihundertdreizehn, 61/100) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.02.2016 zu zahlen.
VI. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25.000,00 EUR (fünfundzwanzigtausend) brutto Abfindung nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.02.2016 zu zahlen.
II. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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