FG Köln - Urteil vom 29.04.2004
2 K 1354/01
Normen:
EStG § 8 Abs. 2 S. 9 ; EStG § 19a Abs. 1 S. 1 ; EStG § 19a Abs. 8 S. 1 ; BewG § 9 Abs. 2 S. 2 ;
Fundstellen:
AuA 2004, 32
EFG 2004, 1368

Zur Vermögensbeteiligung von Arbeitnehmern bei Neuemission von Aktien gegen Preisnachlass

FG Köln, Urteil vom 29.04.2004 - Aktenzeichen 2 K 1354/01

DRsp Nr. 2004/10784

Zur Vermögensbeteiligung von Arbeitnehmern bei Neuemission von Aktien gegen Preisnachlass

1. Überlässt der Arbeitgeber im Rahmen einer Neuemission Aktien an seine Arbeitnehmer gegen einen fest und unabänderlich bezifferten Preisnachlass, der auch allen anderen Privatanlegern gewährt wird, so bemisst sich der geldwerte Vorteil nach dem um den Preisnachlass geminderten Emissionswert. 2. Zahlt der Arbeitnehmer im Rahmen des sog. innovativen Modells einen monatlichen Zuschuss zur Vermögensbildung des Arbeitnehmers und stellt er hierdurch für die Laufzeit des Modells sicher, dass der teilnehmende Arbeitnehmer zumindest seine Einlage zurückerhält, so stellen diese Zuschüsse monatlich zugeflossenen Arbeitslohn dar.

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 2 S. 9 ; EStG § 19a Abs. 1 S. 1 ; EStG § 19a Abs. 8 S. 1 ; BewG § 9 Abs. 2 S. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist die lohnsteuerrechtliche Behandlung von Vermögensbeteiligungen der Arbeitnehmer der Klägerin.

Die Klägerin ist durch Umwandlung in eine Aktiengesellschaft aus der XY zum 01.01.0001 entstanden.

Für die Zeit vom 01.01.0000 bis zum 31.12.0002 wurde bei der Klägerin eine Lohnsteueraußenprüfung durchgeführt (Teilbericht vom 15.01.0004). Hierbei wurde u.a. Folgendes festgestellt: