SG Braunschweig, vom 27.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 R 150/05
Zurückweisung als Prozessbevollmächtigter im sozialgerichtlichen Verfahren, Absehen von der behördlichen Erlaubnis zur Rechtsberatung
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.09.2005 - Aktenzeichen L 2 B 46/05 R
DRsp Nr. 2008/8953
Zurückweisung als Prozessbevollmächtigter im sozialgerichtlichen Verfahren, Absehen von der behördlichen Erlaubnis zur Rechtsberatung
Wenn die erforderliche Sachkunde offen zutage liegt oder außergewöhnliche Umstände ihre Einholung als unzumutbar erscheinen lassen, so kann das Erfordernis der vorherigen Einholung einer Erlaubnis nach Art. 1 § 1RBerG ausnahmsweise als unverhältnismäßig angesehen werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]