BFH - Beschluss vom 08.01.2014
XI B 120/13
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2; SGB XI § 54 Abs. 3; SGB XII § 55 Abs. 12;
Fundstellen:
BFH/NV 2014, 686
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 24.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 1293/12

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Kindergeldberechtigung einer geistig behinderten Person in einer Maßnahme der stationären Eingliederungshilfe mangels grundsätzlicher Bedeutung

BFH, Beschluss vom 08.01.2014 - Aktenzeichen XI B 120/13

DRsp Nr. 2014/5184

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Kindergeldberechtigung einer geistig behinderten Person in einer Maßnahme der stationären Eingliederungshilfe mangels grundsätzlicher Bedeutung

1. NV: Die maßgeblichen Grundsätze sowohl zur "Autoritätsstellung" als auch zur "ideellen Bindung" hinsichtlich der Entstehung eines Pflegekindschaftsverhältnisses zu einer volljährigen behinderten Person sind durch die Rechtsprechung des BFH geklärt und deshalb nicht grundsätzlich bedeutsam. 2. NV: Würdigt ein Finanzgericht die Umstände des Einzelfalles dahingehend, dass ein Zeitraum von drei Jahren (ausnahmsweise) noch nicht ausreichend ist, um von einer ideellen Bindung zwischen der pflegenden Person und dem Pflegekind auszugehen, weicht es damit nicht von der einschlägigen Rechtsprechung des BFH ab.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2; SGB XI § 54 Abs. 3; SGB XII § 55 Abs. 12;

Gründe