Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 1. April 2008 wird auf Kosten des Antragstellers verworfen.
Beschwerdewert: 12.142 EUR
I.
Der Antragsteller begehrt die Aufhebung eines Schiedsspruchs des Oberschiedsgerichts der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
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