Zusammenrechnung von Sozialleistungen und Arbeitseinkommen
BGH, Beschluß vom 05.04.2005 - Aktenzeichen VII ZB 20/05
DRsp Nr. 2005/8548
Zusammenrechnung von Sozialleistungen und Arbeitseinkommen
»Sowohl § 850e Nr. 2aZPO als auch § 54 Abs. 4SGB I schließen es aus, Ansprüche auf Arbeitseinkommen mit Sozialleistungen oder Ansprüche auf verschiedene Sozialleistungen untereinander zusammenzurechnen, soweit diese der Pfändung nicht unterworfen sind.«