BGH - Beschluss vom 18.12.2008
X ZB 16/08
Normen:
SGG § 207;
Vorinstanzen:
OLG Düsseldorf, vom 30.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen Verg 4/08

Zuständiges Gericht für eine sofortige Beschwerde gegen eine Vergabekammerentscheidung zur Durchsetzung eines Zuschlagsverbots

BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - Aktenzeichen X ZB 16/08

DRsp Nr. 2009/2820

Zuständiges Gericht für eine sofortige Beschwerde gegen eine Vergabekammerentscheidung zur Durchsetzung eines Zuschlagsverbots

Tenor:

Das Verfahren wird an das Bundessozialgericht abgegeben.

Normenkette:

SGG § 207;

Gründe: