LAG Hamm - Urteil vom 01.02.2019
16 Sa 694/18
Normen:
GG Art. 25; GVG § 20 Abs. 2;
Fundstellen:
NZA-RR 2019, 328
Vorinstanzen:
ArbG Bielefeld, vom 13.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 2279/12

Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit für Ansprüche nach Deutschland entsandter Lehrkräfte an griechischen Schulen

LAG Hamm, Urteil vom 01.02.2019 - Aktenzeichen 16 Sa 694/18

DRsp Nr. 2019/4256

Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit für Ansprüche nach Deutschland entsandter Lehrkräfte an griechischen Schulen

Da die von der Republik Griechenland im Zuge ihrer Sanierungsbemühungen per Gesetz vorgenommenen Reduzierungen der Sonderzulage sowie der Feiertags- und Urlaubszulagen für nach Deutschland entsandte Lehrkräfte an griechischen Schulen hoheitlichem Handeln zuzuordnen sind, ist für Ansprüche der deutschen Lehrkräfte betreffend die Reduzierung dieser Leistungen die deutsche Gerichtsbarkeit nicht gegeben.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 13.06.2018 - 7 Ca 2279/12 - abgeändert:

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 25; GVG § 20 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Wesentlichen darüber, ob die Vergütung der Klägerin durch griechische Gesetze gekürzt worden ist.