Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 13.06.2018 -
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Wesentlichen darüber, ob die Vergütung der Klägerin durch griechische Gesetze gekürzt worden ist.
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