Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten, ob das zwischen ihnen bestehende Vertragsverhältnis entsprechend einem Schreiben der beklagten Partei vom 04.09.2014 zum 31.10.2014 beendet worden ist, sowie über die Erteilung eines Arbeitszeugnisses.
Der 1948 geborene Kläger ist italienischer Staatsangehöriger. Er war seit dem 01.07.1982 für das italienische Konsulat in E tätig.
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