Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Der Beschluss ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
IV.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 14.201,33 EUR festgesetzt.
V.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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