LAG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 06.12.2019
2 TaBV 1886/19
Normen:
ArbStättVo § 3a;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 10.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 1 BV 12051/19

Zuständigkeit des Einzelbetriebsrates bei Fragen der Mitbestimmung

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.12.2019 - Aktenzeichen 2 TaBV 1886/19

DRsp Nr. 2020/3519

Zuständigkeit des Einzelbetriebsrates bei Fragen der Mitbestimmung

§ 9 Abs. 3 ASiG ist lex specialis gegenüber der Regelung in § 87 Abs. 1 Ziff. 7 BetrVG.

1) Auf die Beschwerde der zu 2) beteiligten Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 10.10.2019 - 1 BV 12051/19 - teilweise abgeändert. Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit dem Gegenstand "Abschluss einer Betriebsvereinbarung Wärmeentlastung" wird Frau Richterin am Arbeitsgericht Dr. Sch., Arbeitsgericht Berlin, für den Fall der Verhinderung Herr Richter am Arbeitsgericht E., Arbeitsgericht Berlin, und für den Fall der Verhinderung der zwei Vorgenannten Herr Richter am Arbeitsgericht M., Arbeitsgericht Berlin, bestellt. Die Zahl der Beisitzer, die vom Arbeitgeber und vom Betriebsrat bestellt werden, wird auf zwei für jede Seite festgesetzt.

2) Im Übrigen werden die Beschwerde der Arbeitgeberin und die Anträge des zu 1) beteiligten Betriebsrats zurückgewiesen.

3) Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 100 Abs. 2 S. 4 ArbGG kein Rechtsmittel gegeben.

Normenkette:

ArbStättVo § 3a;

Gründe:

I.