1) Auf die Beschwerde der zu 2) beteiligten Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 10.10.2019 -
2) Im Übrigen werden die Beschwerde der Arbeitgeberin und die Anträge des zu 1) beteiligten Betriebsrats zurückgewiesen.
3) Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 100 Abs. 2 S. 4 ArbGG kein Rechtsmittel gegeben.
I.
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