Zuständigkeit für Entscheidung über Schadensregresse wegen Mängeln bei prothetischer Versorgung
SG Marburg, Urteil vom 13.12.2006 - Aktenzeichen S 12 KA 700/05
DRsp Nr. 2007/3189
Zuständigkeit für Entscheidung über Schadensregresse wegen Mängeln bei prothetischer Versorgung
Dem Prothetik-Einigungsausschuss bzw dem Prothetik-Widerspruchsausschuss obliegt die Entscheidung über Schadensregresse wegen Mängeln bei prothetischer Versorgung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]