OLG München - Endurteil vom 31.07.2019
20 U 4438/18
Normen:
BGB § 242;
Vorinstanzen:
LG Landshut, vom 23.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 73 O 390/18

Zustandekommen eines Kaufvertrags über ein GrundstückVoraussetzungen einer VerwirkungVerhalten des BerechtigtenKein Verzicht auf Rechtsausübung durch bloßes Schweigen

OLG München, Endurteil vom 31.07.2019 - Aktenzeichen 20 U 4438/18

DRsp Nr. 2019/13092

Zustandekommen eines Kaufvertrags über ein Grundstück Voraussetzungen einer VerwirkungVerhalten des Berechtigten Kein Verzicht auf Rechtsausübung durch bloßes Schweigen

1. Bei der Prüfung der Voraussetzungen einer Verwirkung kommt es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung in erster Linie auf das Verhalten des Berechtigten an.2. Bloßes Schweigen kann kein Vertrauen des Verpflichteten begründen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr ausüben.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 23. November 2018, Az. 73 O 390/18, abgeändert und - teilweise zur Klarstellung - neu gefasst:

I.

Die Beklagte wird verurteilt, der amtlichen Vermessung einer Teilfläche von ca. 1.200 qm (Parzelle 1 und 2) aus dem Grundstück Fl.Nr. ...80 der Gemarkung E. gemäß Ziffer B)

II.

des notariellen Kaufangebots vom 11. August 2005, UrkundsNr. ...40 P/2005 des Notars Dr. Bernd P. zuzustimmen.

II.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, das Messungsergebnis anzuerkennen, die Auflassung der Teilfläche gemäß Ziffer B)

II.

des notariellen Kaufangebots vom 11. August 2005, UrkundsNr. ...40 P/2005 des Notars Dr. Bernd P. zu erklären und die Eintragung im Grundbuch zu bewilligen.

III.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.

3. 4. 5.