Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 23. November 2018, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, der amtlichen Vermessung einer Teilfläche von ca. 1.200 qm (Parzelle 1 und 2) aus dem Grundstück Fl.Nr. ...80 der Gemarkung E. gemäß Ziffer B)
II.des notariellen Kaufangebots vom 11. August 2005, UrkundsNr. ...40 P/2005 des Notars Dr. Bernd P. zuzustimmen.
II.Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, das Messungsergebnis anzuerkennen, die Auflassung der Teilfläche gemäß Ziffer B)
II.des notariellen Kaufangebots vom 11. August 2005, UrkundsNr. ...40 P/2005 des Notars Dr. Bernd P. zu erklären und die Eintragung im Grundbuch zu bewilligen.
III.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
3. 4. 5.
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