Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 8. Januar 2020, Az.:
Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über eine verhaltensbedingte außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten.
Der 1976 geborene, keinen Unterhaltsverpflichtungen unterliegende und geschiedene Kläger war bei der Beklagten seit dem 11. Juli 2013 als Versandmitarbeiter beschäftigt. Sein Bruttomonatsgehalt betrug bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 38,75 Stunden zuletzt 2.274,72 €.
1. 2. 3.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|