Auf die Beschwerde des Betriebsrates wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 04.07.2018 -
Es wird festgestellt, dass die mit Wirkung vom 26.02.2018 erfolgte vorläufige Einstellung von Herrn E. G. als OP Manager aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.
2.Im Übrigen wird der Antrag der Antragstellerin zurückgewiesen.
II.Die weitergehende Beschwerde des Betriebsrates wird zurückgewiesen.
III.
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