I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 12. Juni 2018 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Bewertung der vom Kläger in Polen zurückgelegten Beitrags- und Beschäftigungszeiten.
Der 1960 in C-Stadt (Polen) geborene Kläger kam am 17. Januar 1989 in die Bundesrepublik Deutschland und ist als Vertriebener im Sinne des
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