Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 18. Dezember 2012-
Die Anträge zu 1) und 2) werden abgewiesen.
2.Der Zahlungsantrag wird in Höhe von 1.200,15 € brutto abgewiesen.
II.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III.Die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/5 und die Beklagte zu 3/5. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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