BAG - Urteil vom 30.11.1989
6 AZR 255/88
Normen:
TVG § 1 ; Zuwendungs-TV (Tarifvertrages über eine Zuwendung für Angestellte vom 12. Oktober 1973) §§ 1, 4;
Fundstellen:
AP Nr.1 zu §§ 22, 23 BAT Zuwendungs-TV
BAGE 63, 340
DB 1990, 990
EzBAT Zuwendungs-TV Nr.16
NZA 1990, 369
ZTR 1990, 210
Vorinstanzen:
LAG Berlin, ArbG Berlin, vom 09.10.1987vom 22.05.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 72/87 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 33/87

Zuwendung: Begriff der Übernahme im unmittelbaren Anschluss

BAG, Urteil vom 30.11.1989 - Aktenzeichen 6 AZR 255/88

DRsp Nr. 2001/5134

Zuwendung: Begriff der Übernahme im unmittelbaren Anschluss

Ein unmittelbarer Anschluss eines Arbeitsverhältnisses im Sinne des § 1 Abs. 4 Nr. 1 des Tarifvertrages über eine Zuwendung für Angestellte vom 12. Oktober 1973 liegt vor, wenn das eine Arbeitsverhältnis durch das andere Arbeitsverhältnis in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang abgelöst wird. Der zeitweise Bestand zweier Arbeitsverhältnisse ist unschädlich.

Normenkette:

TVG § 1 ; Zuwendungs-TV (Tarifvertrages über eine Zuwendung für Angestellte vom 12. Oktober 1973) §§ 1, 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten über eine tarifliche Sonderzuwendung.