ArbG Düsseldorf, vom 15.07.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 5812/88
Zwangsvollstreckung: Zweiter Antrag auf Festsetzung von Zwangsmitteln
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 22.10.1993 - Aktenzeichen 7 Ta 220/93
DRsp Nr. 2002/8783
Zwangsvollstreckung: Zweiter Antrag auf Festsetzung von Zwangsmitteln
Ein erneuter Antrag nach § 888ZPO auf Festsetzung von Zwangsmitteln ist erst zulässig, wenn der Gläubiger aus dem früheren Beschluss die Zwangsvollstreckung betrieben hat.