Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 7. April 2015 - Az.
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger für den Zeitraum 1. Mai 2014 bis 9. Oktober 2014 € 35.560,00 brutto abzüglich des erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 12.694,56 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Rechtsstreits hat der Kläger zu 64 % und die Beklagte zu 36 % zu tragen.
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