Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Die Entscheidung stellt klar, dass für die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung dieselben Regeln gelten wie für die des Betriebsrats. Die Beendigung der Amtszeit im Falle der Absenkung der Anzahl relevanter Mitarbeiter unter den Schwellenwert ist auch logisch. Denn andernfalls würde das Gremium auch in dem Extremfall weiter bestehen, dass überhaupt keine schwerbehinderten oder gleichgestellten Arbeitnehmer mehr im Betrieb vorhanden sind.
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