Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Wird ein Kündigungsschreiben per Einwurfeinschreiben auf den Weg gebracht und legt der Kündigende den Einlieferungsbeleg und die Reproduktion des Auslieferungsbelegs vor, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das Schreiben dem Empfänger zugegangen ist.
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