I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Bei der Erteilung eines Zeugnisses ist der Arbeitgeber grundsätzlich in der Formulierung frei, solange das Zeugnis nichts Falsches enthält. Er entscheidet deshalb auch darüber, welche positiven oder negativen Leistungen er stärker hervorheben will als andere. Unter dem Aspekt der Selbstbindung ist er indes gehalten, von getroffenen Bewertungen - insbesondere in einem Zwischenzeugnis - nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abzuweichen, solange eine geänderte Tatsachengrundlage dies nicht rechtfertigt.

Letzte redaktionelle Änderung: 17.01.2024