I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Stellt der Arbeitgeber kraft seiner unternehmerischen Freiheit ein Anforderungsprofil für alle Arbeitsplätze in einem Musicalbetrieb auf, das die Einhaltung des "2G-Modells" beinhaltet, ist die Probezeitkündigung einer Darstellerin, die sich aus höchstpersönlichen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen wollte, weder gem. § 612a BGB unwirksam noch verstößt diese gegen das AGG.

Letzte redaktionelle Änderung: 22.03.2023