Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Stellt der Arbeitgeber kraft seiner unternehmerischen Freiheit ein Anforderungsprofil für alle Arbeitsplätze in einem Musicalbetrieb auf, das die Einhaltung des "2G-Modells" beinhaltet, ist die Probezeitkündigung einer Darstellerin, die sich aus höchstpersönlichen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen wollte, weder gem. § 612a BGB unwirksam noch verstößt diese gegen das AGG.
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