IV. Praxishinweis

Autor: Weyand

Das LAG hat hinsichtlich der Urlaubsfrage die Revision zugelassen; der unterlegene Arbeitgeber hat sie zwischenzeitlich auch eingelegt. Damit wird sich das BAG alsbald mit dem Schicksal des Zusatzurlaubs für Schwerbehinderte beschäftigen und die Wahrscheinlichkeit, dass es dessen Bindung an den Mindesturlaub ebenfalls bejaht, ist hoch.