III. Wesentliche Aussagen der Entscheidung

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Rechtsbeschwerde hatte keinen Erfolg.

Das BAG ist der Ansicht, die Versetzung habe der Zustimmung des Betriebsrats in NRW nicht bedurft. Aus diesem Grund könne dieser auch nicht deren Aufhebung verlangen.