I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Meldet sich ein Arbeitnehmer krank und wird ihm sodann, also danach, arbeitgeberseitig gekündigt, fehlt es an der zeitlichen Koinzidenz, die den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert - dies gilt auch dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist dauert.

Letzte redaktionelle Änderung: 22.05.2023