Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Die Parteien stritten um Entschädigungsansprüche wegen Alters- und sexueller Diskriminierung sowie wegen der Weitergabe von Daten an Dritte. Die transsexuelle Klägerin (biologisch ein Mann) hatte sich bei der Beklagten auf eine Stellenanzeige beworben, in der "coole Typen - Anlagenmechaniker - Bauhelfer" gesucht wurden. Die Beklagte hatte die Bewerbung mit der Bemerkung "Was läuft da nur falsch :-(" an eine gemeinsame Kundin weitergeleitet. Die Klägerin hatte daraufhin eine Entschädigung verlangt, deren Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wurde, die aber mindestens 10.250 Euro betragen sollte.
Das Arbeitsgericht hatte der Klage (in etwas geringerer Höhe) stattgegeben, die Berufung der Beklagten ist derzeit am LAG Rheinland-Pfalz rechtshängig.
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