I. Leitsatz des Gerichts

Autor: Weyand

Klagt eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer auf Zustimmung zu einer zuvor erfolglos beantragten Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit, kann der Arbeitgeber im Prozess nur solche der Elternteilzeit i.S.v. § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BEEG (i.d.F. v. 10.09.2012) entgegenstehenden Gründe einwenden, auf die er sich bereits in einem form- und fristgerechten Ablehnungsschreiben berufen hat.

Letzte redaktionelle Änderung: 30.07.2019