Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Die Parteien streiten über die Vergütung von An- und Abfahrzeiten zum ersten bzw. vom letzten Kunden im Außendienst. Diese waren nach dem anwendbaren Manteltarifvertrag vergütungspflichtig, nicht aber nach einer Betriebsvereinbarung.
Das Arbeitsgericht und das
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