II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Parteien streiten über die Vergütung von An- und Abfahrzeiten zum ersten bzw. vom letzten Kunden im Außendienst. Diese waren nach dem anwendbaren Manteltarifvertrag vergütungspflichtig, nicht aber nach einer Betriebsvereinbarung.

Das Arbeitsgericht und das LAG haben die Klage abgewiesen. Die Revision hatte Erfolg und führte zur Zurückverweisung der Sache an das LAG.

Letzte redaktionelle Änderung: 24.07.2020