I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Eine außerordentliche Kündigung kann auch nach Ablauf der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB erfolgen, wenn sie unverzüglich nach Erteilung der Zustimmung des Integrationsamts erklärt wird.

Letzte redaktionelle Änderung: 17.08.2020