Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Weigert sich ein Arbeitnehmer beharrlich, der Weisung des Arbeitgebers nachzukommen, zwei neue Mitarbeiter vor Ort im Betrieb einzuarbeiten und dafür die pandemiebedingte Tätigkeit im Homeoffice vorübergehend wieder in den Betrieb zu verlegen, kann eine fristlose Kündigung auch ohne vorhergehende Abmahnung rechtmäßig sein.
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