II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Parteien streiten darüber, ob ein vom Kläger während seiner vertraglich vereinbarten Freistellung erzielter Verdienst auf die Vergütung anzurechnen ist.

Die Parteien hatten sich im September 2018 im Wege eines Aufhebungsvertrages über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30.04.2021 verständigt. Der Aufhebungsvertrag sah unter anderem eine mehrmonatige unwiderrufliche Freistellung von der Arbeitsleistung unter Anrechnung auf Urlaubs- und Freizeitausgleichsansprüche sowie eine sog. Turboklausel vor, die dem Kläger das Recht gab, das Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden und einen Teil der ersparten Vergütung als zusätzliche Abfindung zu erhalten.