Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Ein Arbeitnehmer, der die Reduzierung seiner bisherigen Arbeitszeit gem. § 8 Abs. 1 TzBfG beansprucht, kann eine bestimmte Verteilung der reduzierten Arbeitszeit nicht verlangen, wenn der konkrete Verteilungswunsch mit dem Schichtsystem seines Arbeitgebers nicht vereinbar ist.
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