I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Bei der Einführung eines Systems zur elektronischen Zeiterfassung steht dem Betriebsrat kein Initiativrecht zu. Die Pflicht des Arbeitgebers zur Dokumentation der (gesamten) Arbeitszeit der Arbeitnehmer ergibt sich bereits aus dem Gesetz.

Letzte redaktionelle Änderung: 20.09.2022