Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
1. | Der Einwurf einer Kündigungserklärung in einen Briefkasten bewirkt den Zugang, sobald nach der Verkehrsanschauung mit der nächsten Entnahme zu rechnen ist. |
2. | Die Feststellung des Bestehens und des Inhalts einer Verkehrsanschauung unterliegt nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Kontrolle. |
3. | Die allgemeinen örtlichen Zeiten der Postzustellung stellen nicht unbeachtliche individuelle Verhältnisse des Empfängers dar, sondern sind vielmehr geeignet, die Verkehrsauffassung über die übliche Leerung des Hausbriefkastens zu beeinflussen. |
4. | Die Fortdauer des Bestehens oder Nichtbestehens einer Verkehrsanschauung wird nicht vermutet. |
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