I. Redaktionelle Leitsätze

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold
1.

Der Einwurf einer Kündigungserklärung in einen Briefkasten bewirkt den Zugang, sobald nach der Verkehrsanschauung mit der nächsten Entnahme zu rechnen ist.

2.

Die Feststellung des Bestehens und des Inhalts einer Verkehrsanschauung unterliegt nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Kontrolle.

3.

Die allgemeinen örtlichen Zeiten der Postzustellung stellen nicht unbeachtliche individuelle Verhältnisse des Empfängers dar, sondern sind vielmehr geeignet, die Verkehrsauffassung über die übliche Leerung des Hausbriefkastens zu beeinflussen.

4.

Die Fortdauer des Bestehens oder Nichtbestehens einer Verkehrsanschauung wird nicht vermutet.

Letzte redaktionelle Änderung: 27.11.2019