II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Arbeitgeber und Betriebsrat stritten über das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Erteilung einer Arbeitsanweisung zum Thema Meldepflichten nach der DSGVO. In der Arbeitsanweisung hatte der Arbeitgeber konkretisiert, wie die Beschäftigten die Meldepflichten nach Art. 33, 34 DSGVO ("Datenpanne") umzusetzen hatten. Die Anweisung enthielt ein standardisiertes Meldeverfahren mit bestimmten Vorgaben zum Meldeweg und zum Inhalt der Meldung und verpflichtete den betroffenen Arbeitnehmer, im Anschluss an eine Meldung kurzfristig für das Datenschutz-Einsatzteam erreichbar zu bleiben. Konkret wurde in den Ziffern 2 und 9 der Arbeitsanweisung Folgendes geregelt:

"(2) Prozessbeschreibung

a. Feststellung

Bei jedem D.B. ist umgehend eine E-Mail mit folgendem Inhalt an die E-Mailadresse S.-D.-G.-D.-B. zu senden

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Betreff: "G. - D. B. - P. - [C.] - [Kurzbezeichnung]

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Eine kurze Zusammenfassung der verfügbaren Informationen im Zusammenhang mit der Verletzung des Datenschutzes, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf

die Art des Verstoßes personenbezogener Daten,

die Kategorien und die ungefähre Anzahl der betroffenen Personen,

die Kategorien der betreffenden personenbezogenen Datensätze,

ungefähre Anzahl von betroffenen persönlichen Datensätzen,