IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Entscheidung zeigt, dass es auf Arbeitgeberseite durchaus anspruchsvoll ist, einer einstweiligen Verfügung auf Beschäftigung während der Elternzeit entgegenzutreten. Im vorliegenden Fall war der Arbeitsplatz der Klägerin offenbar mit der Auflösung ihrer bisherigen Abteilung weggefallen, dem Arbeitgeber war es allerdings nicht gelungen, dies und die Unmöglichkeit, der Klägerin einen anderen Arbeitsplatz zuzuweisen, glaubhaft zu machen. Auf der anderen Seite hatte die Klägerin dargelegt und glaubhaft gemacht, dass sie ein besonderes ideelles Interesse an ihrer tatsächlichen Beschäftigung habe, da sie bei einer weiteren Abwesenheit befürchten musste, dass an ihrer Stelle andere Arbeitnehmer im Betrieb gefördert würden und sie auf ein "Abstellgleis" gerate.

Letzte redaktionelle Änderung: 09.11.2021