I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Das Recht, die Fortführung eines Rechtsstreits wegen Unwirksamkeit eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs geltend zu machen, verwirkt, wenn es erst mehr als ein Jahr nach Zustandekommen des Vergleichs ausgeübt wird.

Letzte redaktionelle Änderung: 09.11.2021