Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit unterliegt hohen Hürden. Dennoch zeigt die Entscheidung, dass der Schutz von Ausbildenden vor einer Beendigung des Ausbildungsverhältnisses auch Grenzen kennt und die Arbeitsgerichte nicht davor zurückschrecken, Kündigungen auch ohne vorangegangene Abmahnungen für wirksam zu erklären, wenn der Auszubildende seine vertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt.
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