I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Eine Rückzahlungsklausel in einer Fortbildungsvereinbarung, die eine Rückzahlung der Kosten im Fall eines vorzeitigen Abbruchs der Fortbildung vorsieht, ist zulässig, sofern zwischen den Gründen des Abbruchs differenziert wird und die Kosten hinreichend konkretisiert sind. Eine Reduzierung des Rückzahlungsbetrags durch nachfolgende Arbeitsleistung muss sie nicht vorsehen.

Letzte redaktionelle Änderung: 22.11.2023