Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Eine Rückzahlungsklausel in einer Fortbildungsvereinbarung, die eine Rückzahlung der Kosten im Fall eines vorzeitigen Abbruchs der Fortbildung vorsieht, ist zulässig, sofern zwischen den Gründen des Abbruchs differenziert wird und die Kosten hinreichend konkretisiert sind. Eine Reduzierung des Rückzahlungsbetrags durch nachfolgende Arbeitsleistung muss sie nicht vorsehen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|