2/11.2 Vom Asylverfahren in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis

Autor: Weyand

Menschen, die sich bereits in Deutschland aufhalten und die sich seit dem 29.03.2023 in einem Asylverfahren befinden, können eine reguläre Beschäftigung aufnehmen, wenn sie über die entsprechenden Qualifikationen verfügen. Auf diese Weise wird Menschen, die nach Deutschland geflüchtet sind, eine Perspektive für mehr Integration verschafft. Asylbewerber, deren Verfahren bereits läuft, erhalten damit künftig die Möglichkeit, eine Berufsausbildung zu beginnen. Dieser sogenannte Spurwechsel vom Asylverfahren in die Anerkennung als Fachkraft wird allerdings nur rückwirkend möglich sein. Asylbewerbern, die sich bis 29.03.2023 noch nicht in einem Asylverfahren befunden haben, ist diese Möglichkeit verwehrt, damit kein Anreiz für irreguläre Migration geschaffen wird.

Ein Großteil der Regelungen wird bereits im November 2023 in Kraft treten, andere sechs bzw. neun Monate nach der Verkündung des Gesetzes.

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