2/17.10.1 Kindesunterhalt, §§ 1601 ff. BGB

Autor: Klatt

2/17.10.1.1 Minderjährige Kinder

a) Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder1612a BGB) ist gegenüber dem Vorjahr (2012) unverändert geblieben. Auch beim anzurechnenden Kindergeld haben sich keine Veränderungen ergeben. Diese Beträge gelten ebenfalls für 2013.