BGH - Urteil vom 16.12.1964
VIII ZR 47/63
Normen:
ZPO § 259 ;
Fundstellen:
BGHZ 43, 28, 31
NJW 1965, 440

Zulässigkeit einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

BGH, Urteil vom 16.12.1964 - Aktenzeichen VIII ZR 47/63

DRsp Nr. 1996/15252

Zulässigkeit einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

Die Ansprüche müssen zwar dem Grunde nach bereits entstanden sein, sie dürfen aber von einer Gegenleistung abhängig und bedingt sein.

Normenkette:

ZPO § 259 ;

Hinweise:

Sind zu der vom Kläger begehrten Leistung behördliche Genehmigungen erforderlich, kann unter Vorbehalt der Erteilung dieser Genehmigungen verurteilt werden (BGH, NJW 1978, 1262).

Fundstellen
BGHZ 43, 28, 31
NJW 1965, 440