FG Hessen - Urteil vom 17.06.2019
5 K 140/16
Normen:
AO § 37 Abs. 2;

Erlöschen des Anspruch aus Kindergeld wegen wegen Leistungen nach dem SGB II

FG Hessen, Urteil vom 17.06.2019 - Aktenzeichen 5 K 140/16

DRsp Nr. 2022/15454

Erlöschen des Anspruch aus Kindergeld wegen wegen Leistungen nach dem SGB II

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Normenkette:

AO § 37 Abs. 2;

Tatbestand

Die Klägerin ist die Mutter ihres am 25.12.2014 geborenen Sohnes, für den sie bei der Beklagten Kindergeld beantragte.

Noch bevor eine Entscheidung über ihren Kindergeldantrag ergangen war, machte das Jobcenter mit Schreiben vom 21.01.2015 einen Erstattungsanspruch nach §§ 102 ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) geltend, weil an die Klägerin und die mit ihr in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen seit September 2014 Leistungen nach dem SGB II erbracht worden seien.

Nachdem die Klägerin noch verschiedene Unterlagen eingereicht hatte, setzte die Beklagte mit Bescheid vom 17.03.2015 Kindergeld für B fest. Für die Zeit von Dezember 2014 bis März 2015 erfolgte eine Nachzahlung i.H.v. 736,-EUR. Ab April 2015 wurde das Kindergeld laufend ausgezahlt.

Nachdem das Jobcenter mit Schreiben vom 15.07.2015 an den Erstattungsanspruch erinnert hatte, teilte die Beklagte diesem mit, sie könne dem Anspruch nicht entsprechen, weil das Schreiben vom 21.01.2015 versehentlich übersehen worden und die Kindergeldzahlung an die Klägerin bereits erfolgt sei.