Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Schwerin vom 5. Juni 2020 geändert.
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern zu 1 bis 3 vorläufig Leistungen nach §
Der Antragsgegner hat den Antragstellern deren notwendige außergerichtliche Kosten für beide Instanzen zu erstatten.
Den Antragstellern zu 1 bis 3 wird Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Beiordnung ihrer Prozessbevollmächtigten für das Beschwerdeverfahren bewilligt.
I.
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