BAG - Urteil vom 28.09.1989
8 AZR 120/88
Normen:
BGB § 254 § 611 Abs. 1 ; PflVG § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 Satz 1, Satz 3 ; StVG § 1 Abs. 1 § 7 Abs. 1, Abs. 2 § 17 Abs. 1 Satz 2 ; ZPO § 561 Abs. 2 ;
Fundstellen:
AP Nr. 5 zu § 611 BGB Parkplatz
AP Nr. 5 zu § 611 BGB
BAGE 63, 63
BB 1990, 356
BB 1990, 356, 634
BB 1990, 634
DB 1990, 640
DB 1990, 690
DRsp VI(604)190c
EBE/BAG 1990, 30
EzA § 611 BGB Nr. 1
EzA § 611 BGB Parkplatz Nr. 1
EzBAT § 8 BAT Schadenersatzpflicht des Arbeitgeber Nr. 11
MDR 1990, 469
NZA 1990, 345
SAE 1990, 362
VersR 1990, 545
ZTR 1990, 162
ZfPR 1990, 94
ZfS 1990, 150
Vorinstanzen:
LAG Hamburg - 8 Sa 66/87 - 17.11.87, vom - Vorinstanzaktenzeichen
ArbG Hamburg - 7 Ca 607/85 - 03.04.87, vom - Vorinstanzaktenzeichen

Haftung des Arbeitgebers: keine Möglichkeit des Ausschlusses für Betriebsgefahr der Kraftfahrzeuge

BAG, Urteil vom 28.09.89 - Aktenzeichen 8 AZR 120/88

DRsp Nr. 1992/5935

Haftung des Arbeitgebers: keine Möglichkeit des Ausschlusses für Betriebsgefahr der Kraftfahrzeuge

Ein Arbeitgeber, der nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegt, kann die Haftung für Schäden, die bei dem Betrieb seiner Kraftfahrzeuge entstehen, gegenüber seinen berechtigterweise auf dem Betriebshof parkenden Arbeitnehmern grundsätzlich nicht durch vertragliche Einheitsregelung ausschließen.

Normenkette:

BGB § 254 § 611 Abs. 1 ; PflVG § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 Satz 1, Satz 3 ; StVG § 1 Abs. 1 § 7 Abs. 1, Abs. 2 § 17 Abs. 1 Satz 2 ; ZPO § 561 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist bei der Beklagten als Busfahrer beschäftigt. Seine Arbeitsstelle ist der Betriebshof der Beklagten in H. Für die Fahrten dorthin benutzt der Kläger seinen privaten Pkw. Die Frühschicht beginnt zu einer Tageszeit, in der öffentliche Verkehrsmittel nur stündlich verkehren. Die Beklagte hat auf dem Betriebshof besonders gekennzeichnete Abstellplätze für Kraftfahrzeuge der Arbeitnehmer eingerichtet. Am 16. September 1974 unterzeichnete der Kläger folgende von der Beklagten formulierte Erklärung:

"Erklärung

über das Abstellen meines Pkw auf dem Gelände der H.

Unter folgenden Bedingungen möchte ich auf dem Gelände der Gesellschaft meinen Pkw abstellen: