Autor: Schrader |
Besprechung zum Urteil des EuGH vom 22.02.2018 - C-103/16
RL
I. Leitsatz
Schwangeren Arbeitnehmerinnen darf aufgrund einer Massenentlassung gekündigt werden, wenn der Arbeitgeber die Kündigungsgründe und die sachlichen Kriterien mitteilt, nach denen die zu entlassenden Arbeitnehmerinnen ausgewählt wurden.
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