| Autor: Kolmhuber |
Zur Nachwirkung von Arbeitsbedingungen eines gekündigten Tarifvertrags
Besprechung zum Urt. des EuGH v. 11.09.2014 - Rs. C-328/13
I. Leitsatz
Die Nachwirkung solcher Arbeitsbedingungen auf Arbeitsverhältnisse endet mit dem wirksamen Abschluss eines neuen Kollektivvertrags oder von Einzelvereinbarungen mit den betroffenen Arbeitnehmern.
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