| Autor: Schrader |
Keine Sozialplanabfindung und keine Klageverzichtsprämie
Besprechung zum Urteil des BAG v. 08.12.2015 - 1 AZR 595/14
I. Leitsätze
Droht keine Arbeitslosigkeit, können Arbeitnehmer von Sozialplanabfindungen ausgeschlossen werden. Bei Klageverzicht zugesagte Prämien müssen auch den Arbeitnehmern angeboten werden, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht klagen.
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